Dr. Alfred Rhomberg, Chemiker, Künstler und Publizist

 

geb. 1936, Hannover

 

Mittelschule: 1946 -1954 Innsbruck (Bundesrealschule)

Studium: Chemie, Nebenfächer: Mineralogie, Philosophie, Psychologie an der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck, prom. 1963

 

Pharmaforschung 1963 - 1965 als Hochschulassistent an der Universität Innsbruck, 1965-1966 Royal Dutch Shell, 1966 -1994 Pharmaforschung bei Boehringer Mannheim GmbH (heute Roche Diagnostics)

 

1996 Rückkehr nach Igls

 

Iglerstraße 47/13
6080 Igls

Blogbilder - Herkunft der Bilder und rechtliche Aspekte

 

 

Fast alle Online-Auftritte sind heute mit Bildern versehen, die oft ein Balanceakt zwischen reiner Werbung für den Inhalt des nachstehenden Textes und Kunst sind, wobei das eine das andere nicht ausschließen muss. Anzustreben ist jedoch, dass das voran gestellte Bild zumindest einen Bezug zum Inhalt des Textes haben sollte. Wesentliche Grundlagen zur Bedeutung von Bildern, insbesondere in der Werbung, wurden in dem Magazin "Igler Reflexe" : ‚Die Kraft der Bilder und ihr strategischer Einsatz beschrieben, sodass hier nicht näher darauf eingegangen werden muss. Worauf in dem Beitrag nicht eingegangen wurde ist, woher die Bilder bezogen werden und wie die rechtliche Seite der Verwendung fremder Bilder aussieht – bekanntlich gibt es inzwischen Datenbanken im Internet, aus denen Blogbilder für fast jeden Zweck kostenlos bezogen werden können. Die Tatsache, dass der Zugang zu diesen Bildern kostenlos ist heißt jedoch noch nicht, dass sie auch für eigene Zwecke weiter verwendet bzw. über das Internet vervielfältigt werden dürfen!

 

Online-Zeitungen von Printmedien beziehen ihre Nachrichten und Bilder entweder kostenpflichtig von bekannten Presseagenturen wie APA, DPA oder Reuters oder durch eigene JournalistInnen und Kameraleute/PressefotografInnen, wobei alle diese Bilder im allgemeinen nach rechtlichen Richtlinien geprüft sind: Personen wie Politiker die öffentlich auftreten, dürfen fotografiert werden - kommen bei solchen Bildern auch Privatpersonen ins Bild, ist die Rechtslage nicht mehr so einfach. Zwar gilt: wer sich zu irgendwelchen Anlässen, z.B. öffentlichen Politikerauftritten in Nähe der Politiker befindet, muss dulden, dass seine Person auf Pressebildern mitveröffentlicht werden, es sei denn, der Nachrichtentext könnte potenziell rufschädigend sein (z.B. bei Gewaltdemonstrationen oder Gerichtsaufnahmen). Ganz geklärt ist die rechtliche Seite hier jedoch nicht immer.

 

Wer selbst fotografierte Bilder weiter veröffentlicht, muss sich das Einverständnis der fotografierten Personen einholen – ein ziemlicher Graubereich und ein Faktum, das bei vielen Fotos in Social Networks heute oft großzügig übergangen wird, weil die Rechtsprechung bei den immer häufigeren Verleumdungen, Mobbings/Stalkingsabsichten und Hass-Postings bis jetzt hoffnungslos überfordert ist. Zwar gelten im Prinzip die gleichen Rechtsgrundlagen des Strafgesetzbuches, die Juristen hatten jedoch die schnelle Ausbreitung und die oft verheerenden Folgen von Homepages oder Einträgen in Social Networks nicht vorausgesehen (siehe hierzu den Beitrag im "Kulturforum-Kontrapunkt.at/Medien" "Erziehung zu Konformität, Verdummung und Duldung strafrechlich relevanter Delikte: Social Networks’). Auf einige wenige Richtlinien soll im nächsten Abschnitt eingegangen werden.  

 

Wie geht der Autor der „Igler Reflexe“ mit diesem Thema in seinen eigenen Internetmagazinen um?

 

Zunächst ist es ein Glücksfall, wenn sich ein Autor von Internetmagazinen, neben seinem eigentlichen Beruf als Wissenschaftler - als Ausgleich - seit seiner Jugendzeit mit Fotografie und Malerei (heute, als pensionierter Chemiker überwiegend mit Computergrafik) beschäftigt. Ich kann also meist auf eigene Bilder zurückgreifen, wobei manchmal nur die Entscheidung gefällt werden muss, ob man ein rein künstlerisches „Ausstellungsbild“, bei dem meist die emotionelle Aussage des Bildes bzw. die Frage ob eine Bild beim Betrachter Emotionen erzeugt im Vordergrund steht, oder Bilder die bewusst auf den Inhalt eines Textes ausgerichtet sind, vorzieht. Obwohl sich meine Computergrafiken im allgemeinen bewusst vom „Werbedesign“ abheben sollen und erst in letzter Zeit häufiger Zugeständnisse zu textbezogenen Bilddarstellungen gemacht werden (d.h. Bilder, die ich nie oder nur in abgewandelter Form in Ausstellungen präsentiere), ist diese Frage kein großes Problem: das hängt von der Art des Textes ab. Lyrisch-literarische Texte verlangen eher „künstlerische“ Bilder (siehe Anm.), um die beabsichtigte emotionelle Wirkung eines Textes zu verstärken, sachbezogene Texte naturgemäß eher Bilder mit direkter Aussage.

 

Anm.: Oft muss ich bei meinen lyrisch-literarischen Texten nicht nach entsprechenden Bildern suchen, sondern die Texte entstehen bei der Sichtung meiner eigenen Bilddateien.

 

Wenn kein eigenes Bildmaterial vorliegt (eher selten) verwende ich fast ausschließlich Bilder aus der Wikipedia-Enzyklopedie, weil hier die Copyright-Bedingungen exakt angegeben sind, die ich grundsätzlich respektiere. Auch bei Bildern öffentlicher Museen ist die Frage der Verwendung mit wenigen Ausnahmen einfach zu entscheiden: bei Bildern mit einer Entstehungszeit älter als 70 Jahre (in den USA 100 Jahre) sind copyrights im allgemeinen erloschen. Bilder die von Angestellten US-amerikanischer staatlicher Behörden die für diese Behörden angefertigt wurden, unterliegen meist der Gemeinfreiheit und dürfen kopiert und abgewandelt werden, ebenso gilt für chemische Formeln literaturbekannter, patentierter Substanzen (z.B. Arzneimittel) sind meist Bilder die „Public Domain“. Firmenlogos unterliegen dagegen dem Gebrauchsmusterschutz, es sei denn, die „Erfindungshöhe“ solcher Bilder oder Zeichnungen ist zu niedrig, weshalb oft kein Gebrauchmusterschutz gewährt wird, z.B. wird die „Schöpfungshöhe“ der Basisgrafik der Fernsehreihe "Tatort" in der Wikipedia-Enzyklopädie als zu niedrig eingestuft, sodass ich es, wie in Bildtafel IV gezeigt, grafisch stark verändern konnte. Im Zweifelsfall vermeide ich jedoch bei meinen Beiträgen solche Bilder oder ich verwende solche für welche eine Genehmigung der Eigentümer vorliegt, was von mir in den Bildlegenden vermerkt wird.

 

Nachfolgend vier Bildtafeln mit Beispielen eigener Blogbilder:

 

Bildtafel I und II: „Künstlerische Bilder“ (Acrylbilder, Fotos, oder Computergrafiken) zu lyrisch-literarischen Texten.

 

Bildtafel III und IV: „sachbezogene“ Bilder für Sachtexte (Acrylbilder, Fotos oder Computergrafiken)

 

 
(12.2.20166)
 
Bildtafel I, künstlerische Bilder - © Alfred Rhomberg
Bildtafel II, künstlerische Bilder - © Alfred Rhomberg
Bildtafel III, sachbezogene Texte - ® Alfred Rhomberg
Bildtafel IV, sachbezogene Texte - © Alfred Rhomberg

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