Dr. Alfred Rhomberg, Chemiker, Künstler und Publizist

 

geb. 1936, Hannover

 

Mittelschule: 1946 -1954 Innsbruck (Bundesrealschule)

Studium: Chemie, Nebenfächer: Mineralogie, Philosophie, Psychologie an der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck, prom. 1963

 

Pharmaforschung 1963 - 1965 als Hochschulassistent an der Universität Innsbruck, 1965-1966 Royal Dutch Shell, 1966 -1994 Pharmaforschung bei Boehringer Mannheim GmbH (heute Roche Diagnostics)

 

1996 Rückkehr nach Igls

 

Iglerstraße 47/13
6080 Igls

Wie weit kann Kunst gehen? - Das Weber-Fechner Gesetz

 

Logarithmische Spirale - Urheber: Leafnode 2008, Public Domain

 

 

 

 

Eine Abgrenzung von Kunst zur „Unkunst“ ist bekanntlich nicht möglich „Kunst ist das, was wir als Kunst auffassen“. Daher irrte der Kommunikationswissenschaftler Marshall McLuhan (1911-1980) in einer seiner optimistischen Voraussagen für das World Wide Web (als "Global Village") mit seiner Behauptung nicht völlig: „Jeder ist ein Künstler“ Trotzdem ist diese Feststellung fragwürdig und gilt weder für das www, noch galt es jemals für den herkömmlichen Kunstbetrieb. Es wäre müßig, z.B. die Arbeiten des Künstlerkollektivs Gelatin(1) oder die umstrittenen „Körperwelten“ des Mediziners und Leichenpräparators Günther von Hagens irgendwie einzuordnen. Dass die Gruppe Gelatin laut Medienberichten immer wieder für Aufsehen und Skandale sorgt, ist irrelevant – wer macht denn Kunst zum Skandal? Es sind in erster Linie die BetrachterInnen der Kunstwerke und die Medien, also diejenigen, die Kunst auch zur Kunst machen. Muss frau/man also alles akzeptieren, was im Kunstbetrieb gelegentlich für Skandale sorgt, nur um nicht „altmodisch“ oder unbedarft zu gelten? Zwischen den Ansichten „Kunst müsse gefallen“ bis „Kunst muss provozieren“ existiert ein weiter Spielraum. Ersetzt frau/man das Wort „muss“ durch „darf“, wird es einfacher – im günstigsten Fall gefällt und provoziert Kunst zugleich. Noch interessanter ist jedoch die Frage: Wie weit kann Kunst gehen?

 

Als brauchbares Modell für die Einschätzung, ob Kunst zuweilen zu weit geht, ließe sich das heute fast vergessene Weber-Fechner Gesetz(2) anwenden. Dieses Gesetz sagt nichts anderes, als dass ein Reiz und die durch den Reiz ausgelöste Empfindung nicht linear, sondern logarithmisch von einander abhängen, d.h. dass ein Reiz überproportional gesteigert werden muss, um überhaupt noch wahrgenommen zu werden. Dieses von den Entdeckern des Prinzips ursprünglich experimentell eher auf Sinneswahrnehmungen wie das Abschätzen von Gewichten (Tastsinn), der Wahrnehmung von Helligkeit oder Geschmacksempfindungen angewendet wurde, ist ohne dass die Entdecker dies vorausgesehen hatten, im Grunde für fast alle Sinneswahrnehmungen anwendbar – für die Steigerung sexueller Lust ebenso, wie für das Erleben bzw. die Einschätzung moderner Kunst. Reize müssen überproportional gesteigert werden, damit sie noch wahrgenommen werden. Zwar lassen sich sinnliche Wahrnehmungen und deren geistige Verarbeitung nicht unmittelbar miteinander vergleichen, daher würde das Weber-Fechner Gesetz bei der Einschätzung von Kunst nicht unmittelbar gelten, denn der „Geist“ lässt mehr Spielraum zu, als unsere Wahrnehmungsorgane es zulassen. Und doch ist das Gesetz im Prinzip anwendbar, wenn auch nicht in dem experimentell belegten und mathematisch formulierten Verhältnis zwischen der Steigerung und deren Wahrnehmung im Sinne des Weber-Fechner Gesetzes. Schließlich muss auch Kunst zunächst sinnlich wahrgenommen werden, bevor sie durch unser Gehirn verarbeitet wird.

 

Einige KünstlerInnen, Kuratorien und Museumsdirektionen lassen sich daher Kunstausstellungen nicht entgehen, von denen bekannt ist, dass sie für Aufsehen bzw. Skandale sorgen. Aufsehen zu erregen kann kreativ sein, muss es aber nicht – man braucht genaugenommen nur jene „Schmerzgrenze“ überschreiten, bei der im übertragenen Sinn gemäß des Weber-Fechner Gesetzes etwas kaum mehr überbietbar ist, sondern nur noch „schmerzt“. Solche Fälle mehren sich im modernen Kunstbetrieb und frau/man täte dem Künstlerkollektiv Gelatin unrecht, sie etwa als Einzelfall darzustellen – da müsste man schon wesentlich früher beginnen – einige Werke namhafter Künstler wie Joseph Beuys (z.B. Aktionen „wie man dem toten Hasen die Bilder erklärt“) gehörten wohl auch dazu.

 

Resumée: In der Kunst ist zwar alles erlaubt, Abwege/Irrwege oder nicht mehr sinnvoll überschreitbare Grenzen gibt es trotzdem – dafür sorgt schon das Weber-Fechner Gesetz.

 

(18.4.2012)


1 Das österreichische Künstlerkollektiv Gelatin (früher Gelitin) ist national und international dafür bekannt, Aufsehen und auch Skandale zu erregen (u.a. mit „Arc de Triomphe“ bei den Salzburger Festspielen 2003 oder dem öffentlichen Klo in der Bregenzer Kunsthalle). International bekannt, stellt es derzeit Werke in der Kunsthalle Krems aus. Das Kollektiv bezieht ihre Arbeiten gerne auf Hieronymus Bosch (1450-1516), allerdings liegen zwischen Bosch und dem Hang zu Körperflüssigkeiten des Kollektivs doch Welten. In einem ORF Gespräch v. 17. Juli 2011 betonten die Künstler, nicht provozieren zu wollen – eine sinnvolle Kunstphilosophie bezüglich ihrer Arbeiten, war dem Gespräch jedoch nicht zu entnehmen.

 

Der Mediziner Günther von Hagens provoziert durch Ausstellungen von plastifizierten Leichenpräparaten bzw. Körperschnitten nach einem von ihm entwickelten Verfahren.

 

2 Der Physiologe Ernst Heinrich Weber bemerkte 1834, dass ein Sinnesorgan erst ab einer bestimmten Intensitätssteigerung (nach einer logarithmischen Abhängigkeit) eine Veränderung registriert. Der Physiker und Begründer der Psychophysik Gustav Heinrich Fechner (1801-1887) erweiterte das Weber`sche Gesetz durch experimentelle Messungen anhand des Tastsinnes, der Erkennung von Helligkeit oder von Geschmackssteigerungen. Die genannten Sinnesempfindungen unterscheiden sich zwar etwas bezüglich des auslösenden zusätzlichen Reizes, entsprechen jedoch insgesamt ungefähr einer logarithmischen Funktion.


verwandter Beitrag:   Kunst – der Versuch einer Abgrenzung zur (Un)kunst

 

 

 

Druckversion | Sitemap
© Igler-Experimente